AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fulex Media (Kaspar Benthe ) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Social Media Marketing, Content Creation, Videoproduktion und Grafikdesign.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von Fulex Media sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Projekten ab [Betrag x] Euro ist eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung fällig.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Materialien, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Fulex Media.

§ 6 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung räumt Fulex Media dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für die vereinbarten Zwecke ein. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Fulex Media behält das Recht, erstellte Arbeiten zu Referenzzwecken in Portfolio und auf Social-Media-Kanälen zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 7 Haftung

Fulex Media haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 9 Kündigung

Laufende Betreuungsverträge können mit einer Frist von [z.B. 4 Wochen] zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Kiel]. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026